Krankenversicherung
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung gehört zum System der sozialen Sicherung und kann als private oder als gesetzliche Versicherung bestehen. Die Träger der Versicherungen sind im gesetzlichen Bereich die Krankenkassen und im privaten Bereich private Versicherungsunternehmen. Die gesetzliche Krankenversicherung wurde 1883 gegründet und gehört zu dem ältesten Zweig der Sozialversicherung. Deutlich früher gab es bereits private Kassen. So wurde beispielsweise 1848 die erste Beamtenkrankenkasse des Berliner Polizeipräsidiums gegründet.
In Deutschland sind zirka 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich versichert. Zehn Prozent der Bevölkerung sind entweder privat oder nicht versichert.
Im Sozialgesetzbuch Fünf sind die Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erbracht werden, festgeschrieben. Finanziert werden diese Leistungen durch einkommensabhängige Beiträge der Mitglieder. Zu den Leistungen gehören alle Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und deren Verschlimmerung. Zudem gehören die Früherkennung sowie die Behandlung von Krankheiten aber auch die medizinische Rehabilitation zu den Hauptleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Erbracht werden die Leistungen nach dem Solidaritäts- und Sachleistungsprinzip.
Private Krankenversicherungsunternehmen arbeiten nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass der Versicherte zunächst in Vorkasse tritt und die entstandenen Kosten anschließend mit der Krankenkasse abrechnet. Die Leistungen der privaten Versicherungen sind im Allgemeinen nicht gesetzlich geregelt sondern richten sich nach den Vertragsbedingungen, die zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt werden.
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